AGB

Der Teilnehmer erklärt sich mit Teilnahme an der Veranstaltung von Hundekanu bereit, die AGB zu akzeptieren!

1. Buchung

Mit der Anmeldung/Buchung durch den Kunden, auf Grundlage der Reiseausschreibung von Hundekanu im Internet, per Email, Post, Fax oder Telefon oder über die Homepage bietet der Kunde Hundekanu den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Bestätigungsmail/Annahmeerklärung durch Hundekanu zustande, die unmittelbar nach Buchung versandt wird.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Änderungen des Programmablaufs) behält sich Hundekanu vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Damit verbundene zeitliche Verschiebungen bis zu einer Stunde berechtigen nicht zu einer Kündigung der Buchung durch den Kunden. Die von Hundekanu angegeben Zeiten über die Dauer der Touren sind Durchschnittswerte, die je nach Gruppengröße, Fähigkeiten der Teilnehmer, Wasserständen und Windrichtung variieren können.

2. Zahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Zahlung, je nach Vereinbarung in der Bestätigungsmail sofort fällig, oder wird vor Ort bar entrichtet. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 7 Tage in Verzug, behält sich Hundekanu vor nach gesetzesmäßiger Fristsetzung zu mahnen

3. Gruppenreisen

Die anmeldende Person (Gruppenbeauftragter) haftet für alle Verpflichtungen der mitreisenden/ Gruppenteilnehmern soweit er diese Verpflichtung ausdrücklich vertraglich übernommen hat. Er verpflichtet sich zur Weitergabe aller Informationen, die Vertragsbestandteil sind. Bei Absage, Teilrücktritt oder Rücktritt nach Vertragsschluss, bzw. bei Nichtteilnahme einzelner Teilnehmer haftet die anmeldende Person, unmittelbar für alle Vertragsverpflichtungen AGB’s, insbesondere für die Zahlungsverpflichtungen, soweit er dies durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Bei Unterschreitung der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen.

4. Haftung

Das Tragen von Schwimmwesten ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Kinder bedürfen der Betreuung einerautorisierten erwachsenen Begleitung. Den Anweisungen von Hundekanu bzw. der beauftragten Personen muss im Sinne des Naturschutzes und der Sicherheit aller Teilnehmer Folge geleistet werden. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, gemäß den behördlichen Vorgaben, die Natur fürsorglich zu nutzen und Abfälle wieder mit nach Hause zunehmen. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung seiner selbst, anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss darf nicht an der Tour teilgenommen werden.

Der Reisende haftet dem Veranstalter gegenüber für den Verlust sowie die Beschädigung von Ausrüstungs-gegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von Hundekanu oder seinen
Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Hundekanu übernimmt keinerlei Haftung für verlorene Decken, Leinen, Spielzeug, Kleidung oder ähnliches. Kosten für den Tierarzt, die durch Verletzungen bei der Fahrt, im sozialen Spiel oder Beißereien entstanden sind, trägt grundsätzlich der jeweilige Besitzer des Hundes. Der Hundebesitzer erklärt, dass sein Hund haftpflichtversichert ist. Liegt kein Versicherungsschutz vor, haftet der Hundebesitzer voll für entstanden Schaden an Mensch und Tier. Läufige Hündinnen sind vom freien Spiel ausgeschlossen und dürfen nur nach Absprache mit zur Veranstaltung gebracht werden.

Kosten/Schäden, die Hundekanu durch vom Teilnehmer zu vertretende Zeitüberschreitungen entstehen, sind von diesem zu erstatten. Darunter fallen insbesondere auch Rückerstattungen und Schadensersatzansprüche von Teilnehmern, die auf Grund von Verspätung eine folgenden Logistik oder sonstige Veranstaltungen nicht oder nur verspätet antreten können.

5. Verschiebung durch Hundekanu / Ausfall der Veranstaltung

Hundekanu behält sich das Recht vor, wegen wichtigen Gründen die Reise kurzfristig abzusagen und sie zu verschieben. Wichtige Gründe sind: Schlechtes Wetter, Hochwasser, Niedrigwasser, Buchungen von weniger als 8 erwachsene Personen, kurzfristige Erkranung von Mitarbeitern, sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

Treten wichtige Gründe (z.B. Unwetter, unvorhersehbare plötzliche Wasserstandsänderung) während einer Reise auf, kann die Reise von Hundekanu vorzeitig abgebrochen werden. Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt abgebrochen, so bleibt der Anspruch des Kunden erhalten und der Veranstalter bietet neue Termine für die Kanutour an.

6. Kündigung durch den Teilnehmer

Bei Rücktritt von der Veranstaltung durch den Teilnehmer kommt es auf den Zeitpunkt an. Meldet der Teilnehmer dem Veranstalter 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, dass er nicht am Termin teilnehmen kann, so bleibt sein Anspruch auf die Veranstaltung erhalten und der Teilnehmer kann an einem anderen Termin an der Kanutour teilnehmen.

Meldet der Teilnehmer dem Veranstalter weniger als 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, dass er nicht teilnehmen kann oder versäumt er es, aus welchen Gründen auch immer, punktlich am Treffpunkt für die Kanutour zu sein, so verfällt sein Anspruch auf die Veranstaltung.

Hat der Teilnehmer oder sein Hund ein ärztliches Attest, welches belegt, dass er zum gebuchten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann/konnte, so bleibt der Anspruch auch ohne Einhaltung der Frist erhalten.

7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Haftungsausschluss:

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